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Umsatzsteuerliche Besonderheit beim Einkauf von Zahnschienen (Invisalign Aligner)

Durch die Neugründung der Produktionsstätte der Firma Align Technology Switzerland GmbH in Polen kommt auf Zahnärzte und Kieferorthopäden, sowie deren Steuerberater Handlungsbedarf zu.

Dadurch, dass Zahnschienen zukünftig nicht mehr nur aus der Schweiz, sondern auch in Polen produziert werden, verwirklichen Zahnärzte und Kieferorthopäden den Sachverhalt eines innergemeinschaftlichen Erwerbes nach § 1a UStG. Die Gesellschaft fordert Ihre Kunden aus diesem Grund nun dazu auf Ihre Umsatzsteuer ID Nummer mitzuteilen, damit diese auf den Rechnungen ausgewiesen werden kann.

Unternehmer, welche rein umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen oder von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG gebrauch machen sind generell von der Verwirklichung eines innergemeinschaftlichen Erwerbes ausgenommen.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Summe der Erwerbe aus allen EU-Ländern im laufenden Kalenderjahr 12.500,00 € nicht übersteigt. Wird diese Schwelle überstiegen, fällt auch bei den o. g. Unternehmern steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe an.

Da Aligner nach aktuellem Umsatzsteuerrecht unter die kieferorthopädischen Apparate fallen, gilt hierfür ein Steuersatz von 7 %.

Dadurch, dass Zahnärzte und Kieferorthopäden i. d. R. die Zahnschienen nutzen, um umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen, kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und die Umsatzsteuer belastet zusätzlich Ihre Liquidität.

Was bedeutet dies nun konkret für Sie?

  1. Die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb haben Sie ans Finanzamt abzuführen. Planen Sie dies bitte entsprechend für Ihre Liquidität ein.
  2. Damit Sie nicht die Liquidität bereitstellen müssen, ist die zusätzliche Belastung mit Umsatzsteuer an den Patienten ebenfalls weiter zu berechnen und dem Nettopreis aus der Rechnung sind 7 % Umsatzsteuer bei der Weiterberechnung hinzuzuaddieren.
  3. Sollten Sie z. B. aufgrund von umsatzsteuerlichen Sachverhalten aus Ihrem Eigenlabor oder durch innergemeinschaftliche Erwerbe, mehr als 7.500,00 € an Umsatzsteuer im Jahr schulden, haben Sie zukünftig monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt abzugeben. Liegt Ihre Steuerschuld im Vorjahr zwischen 1.000,00 € und 7.500,00 € haben sie Voranmeldungen je Quartal abzugeben. Für eine Umsatzsteuer pro Jahr unter 1.000,00 genügt die Abgabe der Jahreserklärung. Beachten Sie dies bitte ebenfalls bei der Einreichung der Unterlagen!
  4. Sollten Sie noch keine Umsatzsteuer ID Nummer besitzen kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Für weitere Rückfragen zu diesem und weiteren Themen kontaktieren Sie uns gerne!

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