News

Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR)

Im Entwurf liegt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.10.2022 vor. Dieses BMF Schreiben soll Klarheit  hinsichtlich der Berechnung des Vorsteuerabzuges  – insbesondere auf Gemeinkosten der jPdöR bringen. Die Finanzverwaltung schildert in Beispiel die Zurechnung von Einnahmen in unternehmerische und nicht wirtschaftliche Einnahmen und daraus folgend einen Einnahmeberechnungsschlüssel.
Für die Erstellung der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen soll es möglich sein, von vorläufigen Haushaltsplänen oder Vorjahresschlüsseln auszugehen. Diese unterjährigen Zahlen sollen über die Umsatzsteuerjahreserklärung korrigiert werden bzw. sofern keine größeren Abweichungen auftreten können mehrjährige Aufteilungsschlüssel angenommen werden.

Auch eine Pauschalierung von Vorsteuer für jPdöR mit geringen unternehmerischen Bereichen soll ermöglicht werden.
Aufgrund der Verlängerung der Einführung des § 2b UStG durch das Jahressteuergesetz 2022 bis zum 31.12.2024 ist zur Zeit noch unklar, wann eine Veröffentlichung erfolgt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, bis dahin gibt der Entwurf des BMF Schreiben mögliche schlüssige Handlungsweisen für die Ermittlung von Vorsteuern aus Gemeinkosten vor.

Auch gibt es ein BMF Schreiben vom 27.01.2023 über den Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen. Über dieses Schreiben wird versucht eine bundeseinheitliche Behandlung hinsichtlich der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges zu gewährleisten. Forschungseinrichtungen in diesem Sinne sind Einheiten, die Forschungsprojekte und Forschungsprogramme durchführen. Es kann sich um rechtlich selbständige Unternehmen oder um einen unselbständigen Teil einer anderen rechtlich selbständigen Einrichtung sein. Auch dieses Schreiben geht es um die Aufteilung von Bereichen der Einrichtungen und den daraus folgenden Vorsteuerabzug. Gerne Beraten wir sie bei der Umsetzung.

Nach oben scrollen

Rückrufbitte

Bitte senden Sie uns ihre Telefonnummer und einen Wunschtermin. Wir rufen zurück.