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Wichtige Änderungen zum 01.01.2025 für Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend weisen wir Sie auf einige wichtige gesetzliche Änderungen und Neuerungen hin, die ggf. ein Tätigwerden Ihrerseits erfordern. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Punkte sorgfältig durchzulesen und zu beachten:

  • Die Auswirkung der Mindestlohnerhöhung 2025 auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)
  • Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze
  • Geringfügig Beschäftigte nicht ohne Arbeitsvertrag anstellen
  • Lohnabrechnungen digital
  • Unterlagen, die Arbeitnehmer betreffen, nur noch in digitaler Form zusenden
  • Steuer-Identifikationsnummer & Krankenversicherungsangaben pflichtig ab 2022
  • Private Kranken – und Pflegeversicherung (KV/PV)
  • Unvollständig ausgefüllter Personalbogen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronische Übermittlung durch Krankenkasse
  • Lohnsachbearbeiter- Vertretung

Lesen sie hier unser Informationsschreiben:

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